Schutzgebühr
Wer sich entschieden hat ein Tier aus dem Tierschutz aufzunehmen, wird mit Sicherheit an der Schutzgebühr nicht vorbeikommen. Ohne diese wird dort kein Tier abgegeben. Primär soll dieser Betrag unseriöse Interessenten oder gar Tierhändler abschrecken und verhindern, dass Tiere unüberlegt angeschafft werden. Denn Tierhaltung ist eine teure Angelegenheit und die „Schutzgebühr“ ist im Vergleich zu den späteren Kosten immer nur ein kleiner Posten. Auf den ersten Blick erscheinen 200 bis 250 Euro für einen Hund viel. Doch dafür bekommt man ein geimpftes, gechiptes und tierärztlich durchgechecktes Tier – und man trägt dazu bei, das die Tierschützer ihre Arbeit weiterführen zu können.

Tierschutzvereine/Tierheime erhalten meist nur sehr wenige oder gar keine öffentliche finanzielle Unterstützung, sie finanzieren sich hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Neben Futter- und Unterbringungskosten fallen vor allem Tierarztkosten an – und die sind selbst bei eigentlich gesunden Tieren hoch, und sie werden durch die Schutzgebühren bei der Vermittlung selten gedeckt.



Die Schutzgebühr beinhaltet unter anderem folgende Kosten:



· Tierärztliche Untersuchung, Tollwut und weitere notwendige Impfungen

· Implantieren des Mikrochips für die Haustierregistrierung (falls nicht vorhanden)

· Futterkosten und Unterbrigungskosten

· Bei Tieren aus dem Ausland z.B. die Flugkosten

Bei kranken Tieren können die Kosten durch notwendige Operationen die Schutzgebühr um ein vielfaches übersteigen. In diesem Fall ändert das aber nichts an der Höhe der Schutzgebühr.

Reich wird durch die Schutzgebühr mit Sicherheit kein Tierschutzverein. Denn Tierschutz bedeutet nicht nur Tierliebe, sondern kostet auch eine Menge Geld.

Ein riesen Danke an Reinhard B. , der uns diesen Text zur Verfügung stellt