| Immer wieder gibt es unwissenden und uninformierte Leute, die behaupten, dass Hunde aus dem Ausland Krankheiten einschleppen. Hier ein paar informative Links mit Fakten und Daten, die wir gerne zur Aufklärung hier vorstellen möchten!! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| - Vorurteile | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| - Vorurteile gegen Auslandshunde | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| - Einreisebestimmungen für Welpen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Zitat: Welpen unter 3 Monaten: Einzelne Mitgliedsstaaten, unter anderem Deutschland (außer z.Bsp. Schweden, Irland, Malta, Vereinigtes Königsreich und Italien(!)) gestatten die Einreise (aus anderen Mitgliedsstaaten ) eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein EU-Ausweis incl. Kennzeichnung durch Mikrochip mitgeführt wird sowie eine tierärztliche Bescheinigung, dass es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die eine Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein, oder es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen. Aus Drittländern dürfen Welpen unter 3 Monaten nur mit einer Genehmigung eingeführt werden, die rechtzeitig vorher bei der Veterinärbehörde beantragt werden muss, die für den Ort der Einreise zuständig ist. Die EU hat allerdings beim Reisen mit Welpen keine einheitlichen Regelungen erlassen, z.Bsp verlangt inzwischen auch Italien eine gültige Tollwutimpfung für alle einreisenden Tiere (Hunde, Katzen, Frettchen). Somit dürfen auch Welpen erst 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls des Impfstoffherstellers ( bei manchen Impfstoffen erst nach der Auffrischungsimpfung plus 21 Tage ) in diese Länder verbracht werden. Bitte dringend in diesen Fragen die Veterinärbehörde des jeweiligen Landes ansprechen! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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